
Ein bayerisches Insolvenzverfahren

Willkommen auf unserer Seite, die einen detaillierten Einblick in das komplexe Insolvenzverfahren der CourtTech GmbH & Co. KG vor einem bayerischen Amtsgericht bietet.
Erfahren Sie, wie aus einer zunächst klassischen Insolvenz ein vielschichtiges Verfahren wurde – geprägt von mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, einschließlich eines Verfahrens gegen den Insolvenzverwalter wegen Untreue. Auch die BaFin war in diesen Fall involviert.
Besonders bemerkenswert:
Der Geschäftsführer der CourtTech verlor den Zugang zu sämtlichen Geschäftsunterlagen. Dieser Vorfall machte das Verfahren nicht nur äußerst komplex, sondern führte auch zu einer außergewöhnlichen Korrespondenz mit dem Finanzamt. Die wichtigsten Dokumente📜, die den Austausch mit den Institutionen des Finanzamts, des Insolvenzgerichts und der Staatsanwaltschaften betreffen, sind hier verlinkt.
Tauchen Sie ein und entdecken Sie die behördlichen und gerichtlichen Abläufe, die dieses Verfahren so einzigartig machen.
Entscheidende Entwicklungen
Mai 2019 - Austausch der Türschlösser
Die Schlösser zu den Büroräumen der CourtTech werden ausgewechselt. Der Geschäftsführer verliert dadurch den Zugang zu allen geschäftlichen Dokumenten und seinen privaten Unterlagen.
🔎 Behinderung der Rückführung privater Gegenstände ➡️
Juni/Juli 2019 - Bestehende Kundenaufträge werden nicht berücksichtigt
Trotz mehrfacher Hinweise des Geschäftsführers an den Insolvenzverwalter auf bestehende Kundenaufträge mit einem Gesamtvolumen von rund 2,57 Millionen Euro und einem Deckungsbeitrag von etwa einer Million Euro, wurden diese vom Insolvenzverwalter nicht berücksichtigt.
🔎 Missachtung bereits bestehender Kundenaufträge ➡️
16. Juli 2019 - Verkauf der Unternehmenswerte („Assets“) unter Wert
Am Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16. Juli 2019 nahm der Insolvenzanwalt das Angebot der CT Management GmbH in Höhe von lediglich 250.000 Euro an. In den darauffolgenden Tagen führte der Insolvenzverwalter weitere Gespräche mit einem Interessenten, der bereit war, 500.000 Euro zu zahlen – ohne darüber zu informieren, dass die Assets bereits veräußert worden waren.
🔎 Verkauf der CourtTech-Assets unter Wert ➡️
Oktober 2019 - Übertragung des E-Mail-Kontos an Wettbewerber
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Geschäftsführer von CourtTech erneut im Vertrieb gearbeitet und stand seitdem in direktem Wettbewerb mit der CT Management GmbH. Fünf Monate später wurde ohne Vorwarnung und auf Anweisung des Insolvenzverwalters sein zu diesem Zeitpunkt genutztes E-Mail-Konto an die CT Management GmbH überschrieben. Dadurch verlor er den Zugriff auf sein privates E-Mail-Konto sowie die damit verbundenen Cloud-Dienste.
🔎 Übertragung des E-Mail-Kontos an Wettbewerber➡️
Januar 2020 - Beschwerde gegen den Insolvenzverwalter
Der Geschäftsführer hat beim Insolvenzgericht Beschwerde gegen den Insolvenzverwalter eingelegt. Ein Beschluss seitens des Insolvenzgericht ist bis heute nicht ergangen.
🔎 Beschwerde gegen den Insolvenzverwalter ➡️
Januar 2020 - Staatsanwaltschaft eröffnet ein Verfahren wegen Betrug
Die Staatsanwaltschaft warf Gaebel vor, er habe sich des Betrugs schuldig gemacht, indem er einen Rechtsanwalt beauftragte, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen, und dabei seine Zahlungsfähigkeit sowie -willigkeit fälschlicherweise vorgetäuscht habe.
🔎 Antrag auf Prozesskostenhilfe eine Straftat ➡️
Februar / März 2020 - umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Im Verfahren gegen Gaebel stellte die Staatsanwaltschaft ein Auskunftsersuchen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um Kontoinformationen über ihn zu erhalten. Am 25. März 2020 übermittelte die BaFin der Staatsanwaltschaft eine 50-seitige Auskunft gemäß § 24c Kreditwesengesetz.
🔎 Antrag auf Prozesskostenhilfe eine Straftat - Ermittlungsschritte ➡️
Januar 2021 - Staatsanwaltschaft eröffnet ein Verfahren gegen den Insolvenzanwalt
Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Untreue gegen den Insolvenzverwalter ein, stellte es jedoch bereits nach acht Tagen wieder ein. In den 167 Seiten umfassenden Ermittlungsakten sind keinerlei Ermittlungsschritte erkennbar. Die Akten bestehen nahezu ausschließlich aus den Schreiben von Gaebel, in denen er auf die fragwürdigen Handlungen des Insolvenzverwalters hinweist.
🔎 Verfahren bei der Staatsanwaltschaft wegen Untreue ➡️
Oktober 2022 - Erneuter Antrag auf Entlassung des Insolvenzverwalter
Der Geschäftsführer hat beim Insolvenzgericht erneut Beschwerde gegen den Insolvenzverwalter eingelegt und dessen Entlassung gefordert. Nach dem Austausch mehrerer Schriftsätze teilte eine Rechtspflegerin des Insolvenzgerichts jedoch mit, dass sie derzeit keinen Anlass sehe, den Insolvenzverwalter von Amts wegen zu entlassen.
🔎 Antrag auf Entlassung des Insolvenzverwalter ➡️
Februar 2024 - Strafanzeige gegen Gaebel wegen Verleumdung
Rechtsanwalt K. stellte für Gaebel einen Antrag auf Prozesskostenhilfe, leitete jedoch die erforderlichen Vermögensinformationen nicht ans Gericht weiter. Dies führte zur Ablehnung des Antrags und einem Honorarstreit. Während das Landgericht die Forderung auf 868,50 € reduzierte, setzte das Amtsgericht Traunstein sie später auf 1.610,07 € fest. Als Gaebel im Januar 2024 eine doppelte Zahlungsforderung erhielt und das Landgericht um Klärung bat, wurde ein Verfahren gegen ihn wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung eingeleitet.
🔎 Wenn ein E-Mail an das Landgericht zu einer Strafanzeige führt ➡️
Oktober 2024 - Festlegung des Schlusstermins für das Insolvenzverfahren
Mit Vorlage der Schlussunterlagen samt Vergütungsanträgen leitete das Amtsgericht das Ende des Insolvenzverfahrens über die CourtTech GmbH & Co. KG ein.
Das Amtsgericht genehmigte dem Insolvenzverwalter eine Erhöhung seines Vergütungssatzes.
Anmerkung zu den verwendeten Unterlagen
Alle auf dieser Webseite dargestellten Informationen basieren auf umfangreichen Dokumenten und Recherchen.
Zu allen staatsanwaltschaftlichen Verfahren wurde Akteneinsicht gewährt.
Neben den Unterlagen aus den Akten fand zudem die gesamte Korrespondenz mit verschiedenen staatlichen Behörden aus den vergangenen knapp sechs Jahren Berücksichtigung.